In unserem heutigen Beitrag möchten wir aufzeigen, dass eine frühzeitige Patentierung von Ideen nicht zwangsläufig der beste Weg ist, eigene Innovationen zu schützen und den Innovationsvorsprung auszubauen. Im Gegenteil kann dadurch sogar die Innovationskraft des Wettbewerbs gefördert werden, indem Konkurrenten auf die eigenen Innovationsaktivitäten aufmerksam werden.
Im gerichtlichen Streit um Ideenklau und Patentverletzungen forderte der Elektronikkonzern Samsung vor kurzem seinen Konkurrenten Apple auf, ihm unter anderem Prototypen des zukünftigen iPhone 5 und des iPad 3 vorzulegen. Auf diese Weise will Samsung einer Klage begegnen, mit der zuvor bereits Apple per richterlicher Verfügung erreichte, dass Samsung zwar angekündigte, aber nicht im Handel erhältliche Handys und Tablets zur Prüfung aushändigen musste. Der amerikanische Konzern wollte auf diese Weise seine Vorwürfe untermauern, der koreanische Wettbewerber kopiere Technik und Design von iPhone und iPad bei seinen Android-Geräten. Pikant an der neuen Forderung Samsungs ist, dass Apple eine Veröffentlichung von Geräten bekanntermaßen lange zurückhält und außer Gerüchten – wenn überhaupt – nur wenige Informationen an die Öffentlichkeit gelangen. Auch wenn, wie es erwartet wird, nur die Anwälte die Geräte des Konkurrenten begutachten sollen um etwaige Rechtsverletzungen abschätzen zu können, technische Mitarbeiter der Unternehmen aber nicht einen Blick auf die Handys und Tablets werfen sollen, dürfte sich Apple die Frage stellen, ob das eigene Vorgehen in diesem Fall glücklich gewählt ist. Gerade bei Innovationen im engen Wettbewerb kommt es auf die Geheim-und Zurückhaltung von Informationen an. Es ist verständlich, dass Unternehmen, die hochtechnisierte Produkte herstellen, den Vorsprung der eigenen Entwicklung nicht mit der Konkurrenz teilen wollen. Auch die Durchsetzung bestehender Rechte – wie im angesprochenen Fall möglicher Patente – gehört in vielen Fällen dazu. In manchen Fällen kann sich aber die Frage stellen, ob der Versuch der Rechtedurchsetzung nicht in die falsche Richtung gehen kann.
Ähnliches kann auch in den Fällen gelten, in denen grundsätzlich zur Patentierung geeignete Entwicklungsergebnisse zum Patent angemeldet werden. Da die Patentregister regelmäßig öffentlich zugänglich sind – häufig auch bequem über das Internet – können Interessierte über Suchmasken auch gezielt nach bestimmten Anmeldungen suchen. Da gerade Unternehmen, die ein Geheimnis um ihre Entwicklungen machen, auch für Reporter von Fachzeitungen interessant sind, werden über zukünftige Highlights in Produkten Mutmaßungen angestellt und Einschätzungen veröffentlicht, indem Patentanmeldungen ausgewertet werden. Dies kann dazu führen, dass das Produkt oder das Verfahren, dass gerade durch die Anmeldung geschützt werden sollte, in Hände fällt, vor denen es eigentlich bewahrt werden sollte. Zwar darf genau diese technische Umsetzung dann in der Regel nicht mehr kopiert werden, die Entwicklungsstufe und Strategie des Unternehmens lassen sich aber durchaus ableiten. So kann es zu der eigentümlichen Situation kommen, dass ein Wahrnehmen eigener Rechte dazu führt, dass die Konkurrenz zu viel von dem eigentlich zu schützenden Wissen erfährt.
Ein Phänomen, bei dem das Verfahren bzgl. Geheimhaltung und Unterlassung genau zum Gegenteil führt, ist der sog. Streisand-Effekt. Benannt nach der Sängerin Barbra Streisand, die einen Fotografen, welcher etliche tausend Fotos von Grundstücken an Küsten gemacht hatte und dabei auch ihr Haus im Rahmen der Aktion mit ins Netz stellte, zwingen wollte, das Haus wieder aus der Datenbank zu löschen. Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie die Verfügung gegen den Fotografen erwirken wollte, interessierte sich kaum jemand für die Fotos und noch weniger Menschen wussten von Barbra Streisands Haus. Ihr Antrag auf die Unterlassungsverfügung gegen den Fotografen jedoch wurde publik und führte dazu, dass ihr Haus allgemein im Netz betrachtet und somit allgemein bekannt wurde, da auch andere Webseiten das Foto veröffentlichten und spiegelten. Seitdem wird der Versuch durch Unterlassungsverfügungen eine Sache geheimzuhalten, die aber gerade dadurch erst bekannt wird, als Streisand-Effekt bezeichnet.
Daher gilt es also, gerade bei Informationen, die gerade nicht an die Konkurrenz gelangen sollen, zu prüfen, ob sich eine Rechtedurchsetzung oder -anmeldung zum frühestmöglichen Zeitpunkt anbietet oder eher ein späterer gewählt werden sollte, um die eigenen Innovationen besser vermarkten zu können und sich einen größeren (zeitlichen) Innovationsvorsprung zu sichern.
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