Auf vielen Internetseiten von Unternehmen finden sich die sog. Like-Buttons von Facebook, die relativ unkompliziert als Plugin auf die eigene Unternehmenswebsite integriert werden können. Auf den ersten Blick liegen die Vorteile auf der Hand: die Anbieter können sich als modern und zeitgemäß präsentieren, da sie Social Media in ihren Internetauftritt mit einbeziehen. Desweiteren können Nutzer die Seiten „liken“ und so den Bekanntheitsgrad des Unternehmens steigern. So wird die Unternehmenshomepage via Facebook neben dem Nutzerfoto angezeigt, je nach dessen Datenschutzeinstellungen können mehr oder weniger viele Menschen die Seite so auch wahrnehmen und kennenlernen. Zudem erzielen „gelikte“ Seiten und Produkte ein besseres Ranking – etwa bei Suchmaschinen oder auf Produktübersichts- oder Produktvergleichsseiten.
Die andere Seite der Medaille ist allerdings die Frage nach dem Datenschutz. Zwar gibt Facebook in den AGB Andeutungen, welche Daten durch das Plugin gesammelt und zu welchen Zwecken diese verarbeitet werden – die Angaben sind aber mehr als vage und lassen keinen sicheren Rückschluss zu. Nun kann man natürlich sagen: „Das betrifft mich als Unternehmen ja gar nicht, es sind ja nicht unsere Daten, sondern die der Nutzer, die den Button anklicken“. So einfach ist es jedoch nicht. Auch der Betreiber der Website, der den Button integriert hat, kann für dessen Funktionen und Auswirkungen einzustehen haben.